Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Julia Siegler
Kostenübernahme:
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Diese Leistungen werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Bei Privatpatientinnen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Hebammen-Privatgebührenverordnung Baden-Württemberg an die Patientin selber.
Zusatzleistungen werden von der Krankenkasse nicht übernommen und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:
Anmeldung und Vertragsabschluss
Bei der Anmeldung über https://siegler.hebamio.de/ gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass sie die AGB, sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Kurse
Versäumte Kursstunden werden von der Krankenkasse nicht übernommen und werden daher der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt.Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme verhindert wurde. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
Bei Abmeldung nach verbindlicher Anmeldung des Kurses müssen die Kosten komplett selbst getragen werden, es sei denn, der Kursplatz kann nachbesetzt werden.
Die Partnergebühr ist in jedem Fall zu bezahlen. Von einigen Krankenkassen wird der Betrag zurückerstattet - dies ist mit der jeweiligen Krankenkasse selbst zu prüfen.